Organisation
Die GÖD ist die zuständige Organisation aller ArbeitnehmerInnen des Bundes, der Länder, der Bezirke, der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, der Fonds, Stiftungen, Anstalten und der ausgegliederten Betriebe, die entweder von Organen dieser Körperschaft verwaltet werden oder unter ihrem wirtschaftlichen Einfluss stehen.
Sie ist weiters zuständig für die EmpfängerInnen von Pensionsleistungen, sofern sie vor ihrer Pensionierung Mitglieder der Gewerkschaft waren, und darüber hinaus auch für die in beruflicher Ausbildung stehenden SchülerInnen und Studierenden.
Zweck der Gewerkschaft ist die Vertretung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Interessen ihrer Mitglieder.